Seit dem 5. Oktober 2025 treten neue gesetzliche Regelungen für Überweisungen in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Empfängerüberprüfung. Überweisungen werden damit sicherer.
Wenn Sie eine Überweisung bei Ihrer Bank beauftragen, dann müssen Sie neben der IBAN (Kontonummer) und eventuell der BIC (internationale Bankleitzahl) auch den Namen der Empfängerin oder des Empfängers angeben. Seit dem 5. Oktober 2025 erfolgt eine Prüfung, ob die IBAN und der von Ihnen angegebene Name zusammenpassen. Die Empfängerprüfung erfolgt für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträge und auch für terminierte Überweisungen.
Wie läuft die Empfängerüberprüfung ab?
Die Prüfung erfolgt bei Überweisungen im Online-Banking und am Selbstbedienungsterminal vollautomatisch auf elektronischem Weg. Die von Ihnen angegebenen Daten werden an die Empfängerbank übermittelt und diese meldet zurück, ob die IBAN zu dem angegebenen Empfängernamen passt. Das Ergebnis der Prüfung bekommen Sie innerhalb weniger Sekunden angezeigt.
Zu welchen Ergebnissen kann die Prüfung führen?
Die Empfängerprüfung kann zu vier verschiedenen Ergebnissen führen:
– Übereinstimmung: Die IBAN (Kontonummer) und der Name des Kontoinhabers bei der Empfängerbank stimmen vollständig überein.
– Nahezu Übereinstimmung: Die IBAN und der Empfängername stimmen nahezu überein. Es gibt aber kleinere Abweichungen. Der „richtige“ Name der Empfängerin oder des Empfängers, so wie er bei der Empfängerbank hinterlegt ist, wird Ihnen angezeigt.
– Keine Übereinstimmung: IBAN und Empfängername stimmen nicht überein. Die Angaben in der Überweisung sind vollständig oder in weiten Teilen abweichend.
– Prüfung nicht möglich: Eine Prüfung konnte nicht durchgeführt werden. Dieser Fall kann zum Beispiel eintreten, wenn es zu einer technischen Störung gekommen ist und die Empfängerbank kein Prüfungsergebnis übermittelt.
Nach dem die Prüfung durchgeführt wurde, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Im einfachsten Fall – bei einer Übereinstimmung – wird der Auftrag mit den von Ihnen angegebenen Überweisungsdaten ausgeführt. Wenn die Angaben der Überweisung nahezu übereinstimmen, können Sie entweder den richtigen Namen übernehmen oder die Überweisung unverändert mit den erkannten kleinen Abweichungen durchführen.
Der korrekte Empfängername lautet:
Abwasserverband der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden
Es besteht natürlich außerdem die Möglichkeit, dem Abwasserverband eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link:
https://abwasserverband-lbg.de/wp-content/uploads/2022/08/SEPA-Lastschriftmandat-Abwasserverband-nach-DSGVO.pdf
Ihr Abwasserverband