Übersicht zur Struktur des Abwasserverbandes:
Der Abwasserverband der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Die Verbandsorgane des Abwasserverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher und entsprechen § 8 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit Schleswig-Holstein.
Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des Zweckverbandes und wählt aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Wahlzeit eine oder einen Vorsitzende/-n und die oder den Verbandsvorsteher/-in.
Der/Die Verbandsvorsteher/-in ist ehrenamtlich tätig. Er/sie ist oberste Dienstbehörde der Beschäftigten des Verbandes und leitet die Verwaltung des Zweckverbandes.
Gemäß § 9 der Verbandssatzung i.V.m. § 5 Abs. 6 GkZ und § 45 Abs. 1 GO werden folgende ständige Ausschüsse gebildet.
Finanzausschuss
Aufgabengebiet: Finanzwesen Beiträge und Gebühren Grundstücksangelegenheiten Personalangelegenheiten
Bauausschuss
Aufgabengebiet: Bauwesen (Ortsentwässerungsanlagen) Erschließungsverträge Auftragsvergaben
Rechnungsprüfungsausschuss
Aufgabengebiet: Prüfung der Jahresrechnung.