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Fettabscheider sind immer dann einzubauen, wenn Fette und Öle pflanzlicher und tierischer Herkunft aus dem Schmutzwasser zurückgehalten werden müssen. Gemäß der Anweisung des Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) möchten wir Sie über die Anforderungen zum Bau und Betrieb dieser Fettabscheider informieren.

Um eine permanente Funktionsfähigkeit der Fettabscheider zu gewährleisten, müssen diese Anlagen rechtzeitig entleert, regelmäßig überwacht und in wiederkehrenden Abständen überprüft werden.

Regelmäßige Überwachung
Mit einer regelmäßigen Überwachung der Anlage durch den Eigentümer/Betreiber oder einer von ihm beauftragten sachkundigen Person ist eine rechtzeitige Entleerung und permanente Funktionsfähigkeit der Anlagen sicherzustellen. Dabei ist zu beachten, dass die maximale Speicherfähigkeit des Schlammfangs (halbes Schlammvolumen) und des Abscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten wird.

Sachkundige sind Personen, welche auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnis und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen gewährleisten, dass sie die Prüfungen und Tätigkeiten sachgerecht ausführen.

Entleerung
Fettabscheider und die dazugehörigen Schlammfänge sind gemäß der DIN EN 1825 mindestens einmal im Monat durch ein Entsorgungsunternehmen vollständig zu entleeren, zu reinigen und wieder mit Wasser zu befüllen. Über diese Anforderungen sind die in Schleswig-Holstein tätigen Entsorgungsunternehmen vom MEKUN informiert worden.

Betriebstagebuch
Vom Eigentümer/Betreiber oder von einer durch ihn beauftragten Person ist ein Betriebstagebuch zu führen, in das die erfolgten Kontrollen, Leerungen, Wartungen und Prüfungen sowie außergewöhnliche Ereignisse eingetragen werden. Dieses Betriebstagebuch ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren und bei Verlangen den entsprechenden Behörden vorzulegen.
Die Vorlage eines Betriebstagebuches ist im unteren Teil veröffentlicht.

Fünfjährliche Überprüfung (Generalinspektion)
Bei Neubauten, wesentlichen Änderungen und in Abständen von längstens fünf Jahren sind Fettabscheider durch einen Fachkundigen zu prüfen (Generalinspektion).

Der durchführende Fachkundige muss eine Zulassung durch das MEKUN besitzen – eine Liste der zugelassenen Fachkundigen ist nachfolgend veröffentlicht oder auf der Internetseite des MEKUN herunterzuladen.

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