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Abwasserleitungen müssen dicht sein

Wenn Leitungen beschädigt sind, kann Abwasser in den Boden und in das Grundwasser gelangen und die Umwelt verunreinigen. Umgekehrt können auch Grundwasser und Fremdwasser in die Leitungen gelangen, die abzuführende Menge erhöhen und damit zu Problemen bei Abwassertransport und -reinigung führen.

Damit das nicht passiert, haben Grundstückseigentümer die Pflicht, ihre Entwässerungsanlagen instand zu halten und in vorgeschriebenen Zeitintervallen zu inspizieren bzw. eine Dichtheitsprüfung vornehmen zu lassen.

Im Oktober 2010 wurde die DIN 1986 Teil 30 (Dichtigkeitsprüfung) mit Änderungen und Ergänzungen in Schleswig-Holstein eingeführt.

Als spätester Durchführungstermin wurde hierbei der 31.12.2025 festgelegt.

Weitere Informationen über Durchführungshinweise zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 sowie weitere Hintergrundinformationen können Sie auf dem Internetportal der Landesregierung Schleswig-Holstein erhalten:

www.schleswig-holstein.de (DIN 1986)

www.schleswig-holstein.de (Information)

Dichtheitsprüfung bestehender Grundstücksentwässerungsanlagen

Ob bestehende Anlagen dicht sind, kann durch eine optische Inspektion überprüft werden. Dafür wird mit einer speziellen Kamera durch die Rohre gefahren. Die Aufnahmen aus dem Rohrinneren werden auf einen Bildschirm übertragen, so dass mögliche Schäden zu erkennen sind. Die Kamerabefahrung muss von einer Fachfirma ausgeführt werden, die im Regelfall vorab auch eine Reinigung der Grund- und Anschlussleitungen vornimmt. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass das Entwässerungssystem Mängel aufweist, muss der/die Grundstückseigentümer/in diese beheben lassen.

Dichtheitsprüfung neuer Grundstücksentwässerungsanlagen

Neue Abwasseranlagen müssen vor der Inbetriebnahme auf Dichtheit geprüft werden. Das gilt für alle Schmutzwasserleitungen außerhalb und unterhalb von Gebäuden und deren Schächte, für Inspektionsöffnungen, Hebeanlagen, Sammelgruben und Ähnliches.

Die Dichtheitsprüfung besteht in der Regel aus zwei Teilen: der Prüfung der erdverlegten Leitungen und der Prüfung des Übergabeschachts. Die Prüfung der erdverlegten Leitungen kann mittels Luft oder Wasser durchgeführt werden, auch eine Kombination der Methoden ist möglich. Entscheidend ist, dass ein bestimmter Luft- oder Wasserdruck über einen vorgegebenen Zeitraum gehalten wird.

Schächte, Inspektionsöffnungen und Ähnliches werden in der Regel mit Wasser geprüft. Alternativ kann auch eine einzige Dichtheitsprüfung mit Wasser für die gesamte Grundstücksentwässerungsanlage durchgeführt werden.

Eine Dichtheitsprüfung darf nur durch Fachbetriebe und sachkundige Personen vorgenommen werden. Der Verlauf und das Ergebnis der Untersuchung müssen von der Firma ordnungsgemäß dokumentiert werden, damit der Dichtheitsnachweis anerkennt wird. Das gilt sowohl für neu hergestellte als auch für bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen.

Adressen von Fachbetrieben für eine Dichtheitsprüfung finden Sie zum Beispiel auf den folgenden Internetseiten:

www.kanalbau.com

www.uewg-shk.de

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