Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage für die Erhebung der Schmutzwassergebühr des Abwasserverbandes ist die Beitrags- u. Gebührensatzung des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden. Diese Satzung stellt die rechtliche Grundlage nach § 5 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holsteins (KAG) dar.
Die Bemessung der Gebühr ist an Maßstäbe gebunden, die sich insbesondere aus den Vorgaben in § 6 KAG ergeben. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sollen Benutzungsgebühren so bemessen werden, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung zur Abwasserbeseitigung einschließlich der Verzinsung des aufgewendeten Kapitals und der Abschreibungen decken. Die Kosten müssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt werden. Dies wird in regelmäßigen Abständen über Gebührenkalkulationen durchgeführt.
Für den neuen Kalkulationszeitraum 2025 bis 2027 ergab sich jetzt eine Gebührenerhöhung auf 3,37 EUR je m³ Abwasser.
Die Gebührenerhöhung ist dabei überwiegend auf eine Preiserhöhung für die Übergabe des Schmutzwassers an Hamburg von 2023 bis 2025 von insgesamt 16 Cent pro Kubikmeter, den steigenden Personalkosten inkl. eines Stellenmehrbedarfs, steigenden Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung u.a. der Pumpwerke und der Betriebsstätte sowie durch erhöhte Abschreibungen nach diversen abgeschlossenen Baumaßnahmen zurückzuführen.
Aufgrund eines Beschlusses der Verbandsversammlung der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden vom 17.12.2024 wird sich zum 01.01.2025 der Gebührensatz für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung auf 3,37 EUR je m³ Abwasser erhöhen.
Die entsprechene Satzungsänderung wurde mit Datum vom 18.12.2024 ausgefertigt und bekanntgemacht. Die vollständige Satzung können Sie im Internet unter www.abwasserverband-lbg.de einsehen.
Aufgrund der Gebührenerhöhung werden Ihre Vorauszahlungsbeträge für 2025, auch bei gleichbleibender Verbrauchsmenge in 2024, steigen. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michael von Brauchitsch
Verbandsvorsteher