Ersteinbau
Es besteht die Möglichkeit, die nicht der Entwässerungsanlage zugeführte Wassermenge mittels Gartenwasserzähler nachzuweisen und somit in Abzug zu bringen. Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers verringert sich die von Ihnen zu bezahlende Schmutzwassergebühr. Die Gebührenbefreiung erfolgt dann automatisch im Rahmen der turnusmäßigen Jahresabrechnung.
Können Gartenwasserzähler nur an Außenzapfstellen montiert werden, sollten diese im Winter gegen Frost geschützt sein.
Aber bevor Sie sich einen Gartenwasserzähler anschaffen, vergleichen Sie einige Male die Zählerstände Ihrer Hauswasseruhr vor und nach dem Gartenwässern. Häufig verbrauchen Sie im Garten weniger Wasser als Sie denken. Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Kalkulation auch die Anschaffungs- und Installationskosten.
Weiterhin fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 3,00 € pro Zähler und Jahr beim Abwasserverband der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden an.
Sollten Sie sich nach Prüfung Ihres Aufwandes und des zu erwartenden Nutzens für den Einbau eines Gartenwasserzählers entschließen, stehen Ihnen zwei Einbauvarianten zur Verfügung.
1. Der Selbsteinbau
2. Einbau durch eine Fachfirma
- Datum des Zählereinbaus
- die neue Zählernummer
- Angabe des Einbaustandes
Die Gebühr für die Nutzung eines Gartenwasser-/ Nebenzählers beträgt 3,00 € pro Zähler im Jahr.
Bitte beachten Sie, dass Gartenwasserzähler nach den gesetzlichen Vorschriften (Eichgesetz) eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren besitzen. Dies bedeutet, dass alle 6 Jahre der Zähler gegen einen geeichten/beglaubigten auszuwechseln ist.
Die entsprechenden Formulare finden Sie im Downloadbereich unserer Internetseite.
Je nach Wohnort wenden Sie sich bei Rückfragen gerne an:
- Frau Schönwitz, Tel. 04104-96357-13 für Börnsen, Escheburg und Wohltorf
- Frau Biastoch, Tel. 04104-96357-14 für Aumühle, Kröppelshagen-Fahrendorf und Wentorf