Störungsdienst: 04104 963 57 57
<!-- Störungsdienst:
04104 963 57 57 info@abwasserverband-lbg.de -->

Als Grundstücksentwässerung bezeichnet man ein Entwässerungssystem, welches das Abwasser eines Grundstücks der öffentlichen Kanalisation zuführt. Die Grundstücksentwässerung beginnt bzw. endet in der Regel an der Grundstücksgrenze. Man unterscheidet zwei Abwasserarten: Schmutzwasser und Niederschlagswasser (Regenwasser). Schmutz- und Niederschlagswasser werden grundsätzlich getrennt voneinander abgeleitet.

Der Abwasserverband der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden ist zuständig für die ordnungsgemäße Schmutzwasserentsorgung.

Die Niederschlagswasserentsorgung obliegt den jeweiligen Gemeinden in Eigenregie.

Auf privaten Grundstücken ist der Eigentümer für die Entwässerungsanlagen verantwortlich. Sie müssen nach den geltenden Regeln hergestellt werden und dicht sein. Sowohl für die Herstellung der Entwässerungsanlagen als auch für deren Prüfung auf Dichtigkeit sind technische Fachkenntnisse erforderlich. Nur so können die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Anlagen dauerhaft den technischen Anforderungen genügen und damit dem Schutz der Umwelt dienen.

In der DIN 1986 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 30: Instandhaltung“ wird vorgeschrieben, dass Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen sind.

Die Grundstücksentwässerungsanlagen für das Schmutzwasser können aus folgenden Elementen bestehen:

  • Rohrleitungen, die das Schmutzwasser ableiten
  • Kontroll- und Übergabeschächte
  • Spül- und Reinigungseinrichtungen
  • Hebeanlage
  • abflusslose Sammelgrube (bei dezentraler Entwässerung)
  • Kleinkläranlage (bei dezentraler Entwässerung)

Entwässerungsleitungen sind in der Regel nicht sichtbar, weil sie fast immer im Boden versteckt liegen. So auch die Schmutzwasserleitungen, die man nicht bemerkt, solange sie funktionieren und das Schmutzwasser vom privaten Grundstück zum öffentlichen Kanal des Abwasserverbandes leiten.

Teile der Schmutzwasserleitungen kann man einfach und regelmäßig kontrollieren, wenn diese sichtbar im Keller des Gebäudes verlegt wurden. Außerhalb des Gebäudes ist eine optische Kontrolle in der Regel nur durch Fachfirmen möglich. Diese werden spätestens dann eingeschaltet, wenn es zu Verstopfungen oder Abflussschwierigkeiten kommt.

Verstopfungen können auftreten, wenn zum Beispiel

  • sperrige Gegenstände in die Rohrleitung gelangt sind, die sich dort festsetzen
  • Baumwurzeln über undichte Stellen in die Leitung wachsen und diese zuwuchern
  • Ablagerungen/Verfettungen den Querschnitt der Leitung nach und nach zusetzen

Die Beseitigung der Verstopfung sollte dann durch eine qualifizierte Rohrreinigungsfirma behoben werden. Außerdem ist es sinnvoll, die Ursache der Verstopfung feststellen zu lassen und Abhilfe zu schaffen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass eine Zugangsmöglichkeit zur Rohrleitung gegeben ist. Am besten geeignet sind Kontrollschächte. Auch Reinigungsöffnungen an der Leitung im Gebäude sind hilfreich.

Download Abwasser/Müll Hinweisblatt

An den Anfang scrollen