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Was sollten Sie wissen? – Was müssen Sie tun?

Für die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen und deren Anschluss an die öffentlichen Entsorgungseinrichtungen gibt es technische Regeln, die die Anforderungen an die Materialauswahl für die Rohrleitungen und Schächte, die Ausführung des Einbaus und vieles mehr beschreiben.

Bevor Sie die Grundstücksentwässerungsanlage bauen können, ist sie durch eine fachlich geeignete Planerin/ einen fachlich geeigneten Planer, z.B. Architektin/Architekten oder Ingenieur/in zu planen. Die Planung und Einleitung des Schmutzwassers ist durch Sie als Bauherrin/Bauherrn beim Abwasserverband zur Genehmigung einzureichen.

Detaillierte Informationen zum Genehmigungsverfahren entnehmen Sie dem Leitfaden.
„Allgemeine Informationen zur Planung und Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)“

Nach Genehmigung des Antrages sollte die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen durch eine fachlich geeignete Firma erfolgen, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügt. Die Fachfirma erstellt eine technisch einwandfreie Anlage, liefert die notwendige Dokumentation und die Nachweisunterlagen wie Entwässerungsplan und Dichtheitsprotokoll gemäß DIN EN 1610/ DWA-A 139.

Der Baubeginn sowie die Fertigstellung der Anlage ist durch Sie beim Abwasserverband anzuzeigen. Die Anlage wird durch einen technischen Mitarbeiter des Abwasserverbades auf die genehmigte Ausführung hin geprüft und abgenommen.

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