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Abwasserleitungen müssen dicht sein

Wenn Leitungen beschädigt sind, kann Abwasser in den Boden und in das Grundwasser gelangen und Umwelt und Trinkwasser verunreinigen. Umgekehrt kann auch Grundwasser in die Leitungen eindringen, die abzuführende Menge erhöhen und damit zu Problemen bei Abwassertransport und -reinigung führen.

Damit das nicht passiert, haben Grundstückseigentümer die Pflicht, ihre Entwässerungsanlagen instand zu halten und in vorgeschriebenen Zeitintervallen zu inspizieren bzw. eine Dichtheitsprüfung vornehmen zu lassen.

Das Umweltministerium hat mit Datum vom 28. März 2024 die DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“ mit Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik nach § 51 Abs. 1 des Landeswassergesetzes (LWG) eingeführt und im Amtsblatt (Amtsbl. Schl.-H. S. 738) bekannt gemacht.

Die Erstprüfungen privater Leitungen sind in Wasserschutzgebieten der Zone III B künftig bis zum Jahr 2040 durchzuführen, unabhängig von der Zustandserfassung des öffentlichen Bereiches.

Die neue Frist bringt die Interessen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit der Notwendigkeit des Grundwasserschutzes in Einklang. Gleichzeitig wird Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die durchführenden Fachfirmen geschaffen.

Nachweise zur Dichtheitsprüfung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die schon vor 2040 durchgeführt werden, behalten ihre Gültigkeit. Damit werden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die schon frühzeitig die Prüfung durchführen, nicht benachteiligt.

Weitere Informationen über Durchführungshinweise zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 sowie weitere Hintergrundinformationen können Sie auf dem Internetportal der Landesregierung Schleswig-Holstein erhalten:

www.schleswig-holstein.de (DIN 1986)

www.schleswig-holstein.de (Information)

Dichtheitsprüfung bestehender Grundstücksentwässerungsanlagen

Ob bestehende Anlagen dicht sind, kann durch eine optische Inspektion überprüft werden. Dafür wird mit einer speziellen Kamera durch die Rohre gefahren. Die Aufnahmen aus dem Rohrinneren werden auf einen Bildschirm übertragen, so dass mögliche Schäden zu erkennen sind. Die Kamerabefahrung muss von einer Fachfirma ausgeführt werden, die im Regelfall vorab auch eine Reinigung der Grund- und Anschlussleitungen vornimmt. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass das Entwässerungssystem Mängel aufweist, muss der/die Grundstückseigentümer/in diese beheben lassen.

Dichtheitsprüfung neuer Grundstücksentwässerungsanlagen

Neue Abwasseranlagen müssen vor der Inbetriebnahme auf Dichtheit geprüft werden. Das gilt für alle Schmutzwasserleitungen außerhalb und unterhalb von Gebäuden und deren Schächte, für Inspektionsöffnungen, Hebeanlagen, Sammelgruben und Ähnliches.

Die Dichtheitsprüfung besteht in der Regel aus zwei Teilen: der Prüfung der erdverlegten Leitungen und der Prüfung des Übergabeschachts. Die Prüfung der erdverlegten Leitungen kann mittels Luft oder Wasser durchgeführt werden, auch eine Kombination der Methoden ist möglich. Entscheidend ist, dass ein bestimmter Luft- oder Wasserdruck über einen vorgegebenen Zeitraum gehalten wird.

Schächte, Inspektionsöffnungen und Ähnliches werden in der Regel mit Wasser geprüft. Alternativ kann auch eine einzige Dichtheitsprüfung mit Wasser für die gesamte Grundstücksentwässerungsanlage durchgeführt werden.

Eine Dichtheitsprüfung darf nur durch Fachbetriebe und sachkundige Personen vorgenommen werden. Der Verlauf und das Ergebnis der Untersuchung müssen von der Firma ordnungsgemäß dokumentiert werden, damit der Dichtheitsnachweis anerkennt wird. Das gilt sowohl für neu hergestellte als auch für bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen.

Adressen von Fachbetrieben für eine Dichtheitsprüfung finden Sie zum Beispiel auf den folgenden Internetseiten:

www.kanalbau.com

www.uewg-shk.de

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