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Sie haben ein Grundstück mit großem Garten und somit auch jährlich einen größeren Wasserverbrauch durch die Bewässerung Ihrer Pflanzen?

20140604_113845Es besteht die Möglichkeit, die nicht der Entwässerungsanlage zugeführte Wassermenge mittels Gartenwasserzähler nachzuweisen und somit in Abzug zu bringen. Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers verringert sich die von Ihnen zu bezahlende Schmutzwassergebühr. Die Gebührenbefreiung erfolgt dann automatisch im Rahmen der turnusmäßigen Jahresabrechnung.

Können Gartenwasserzähler nur an Außenzapfstellen montiert werden, sollten diese im Winter gegen Frost geschützt sein.

Aber bevor Sie sich einen Gartenwasserzähler anschaffen, vergleichen Sie einige Male die Zählerstände Ihrer Hauswasseruhr vor und nach dem Gartenwässern. Häufig verbrauchen Sie im Garten weniger Wasser als Sie denken. Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Kalkulation auch die Anschaffungs- und Installationskosten.

Sollten Sie sich nach Prüfung Ihres Aufwandes und des zu erwartenden Nutzens für den Einbau eines Gartenwasserzählers entschließen, stehen Ihnen zwei Einbauvarianten zur Verfügung.

1. Der Selbsteinbau
Wird der Einbau eines Gartenwasserzählers selbst vorgenommen, ist eine Abnahme durch den Verband erforderlich. Für die technische Abnahme ist eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 43 Euro fällig. Ein Termin kann unter Tel.: 04104-96357-20 vereinbart werden.

2. Einbau durch eine Fachfirma
Bei Einbau eines Gartenwasserzählers durch eine Fachfirma wird von dieser Firma ein Nachweis mit folgenden Daten benötigt:

  • Datum des Zählereinbaus
  • die neue und alte Zählernummer
  • Angabe der Zählerstände (Ausbau- u. Einbaustand)

Erst bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung durch die Fachfirma oder des technischen Mitarbeiters des Verbandes kann eine jährliche Gebührenabsetzung erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Gartenwasserzähler nach den gesetzlichen Vorschriften (Eichgesetz) eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren besitzen. Dies bedeutet, dass alle 6 Jahre der Zähler gegen einen geeichten/beglaubigten auszuwechseln ist und bei Selbsteinbau durch den technischen Mitarbeiter des Verbandes abgenommen werden muss.

Die entsprechenden Formulare finden Sie im Downloadbereich unserer Internetseite.

Je nach Wohnort wenden Sie sich bei Rückfragen gerne an

  • Frau Schönwitz, Tel. 04104-96357-13
    für Börnsen, Escheburg und Wohltorf
  • Frau Biastoch, Tel. 04104-96357-14
    für Aumühle, Kröppelshagen-Fahrendorf und Wentorf
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