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Bitte beachten Sie, dass Gartenwasserzähler nach den gesetzlichen Vorschriften (Eichgesetz) eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren besitzen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Wasserzähler nach sechs Jahren – gerechnet vom Baujahr des Zählers – gewechselt werden müssen. Das heißt, alle Gartenwasserzähler mit Einbaudatum vor dem 31.12.2012 verlieren ab dem 01.01.2019 ihre Gültigkeit.

Anders als beim Hauptwasserzähler, ist für den Ersatz eines Gartenwasserzählers der jeweilige Verbraucher selbst verantwortlich.

Nach Ablauf der Eichfrist kann keine weitere Gebührenbefreiung der über den Gartenwasserzähler gelaufenen Wassermengen bei der turnusmäßigen Jahresabrechnung erfolgen, da dieser Wasserzähler dann automatisch aus dem Abrechnungsprogramm des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden entfernt wird.

Sollte auch weiterhin der Wunsch bestehen, Ihr Gartenwasser abzusetzen, möchten wir Sie bitten, alle Gartenwasserzähler – mit Einbaudatum vor dem 31.12.2012 – gegen einen geeichten/beglaubigten Zähler auszutauschen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Punkt Gartenwasserzähler.

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